Beitragsordnung Ott sei Dank e.V.
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 der Vereinssatzung in der Fassung vom 07.04.2024
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Beitrag in Höhe von 35,00 Euro zu zahlen. In diesem Beitrag ist eine Abgabe von 5g Cannabis enthalten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschriftverfahren zu zahlen. Das Vereinskonto wird bei der geführt,
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 35,00 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. Vereinsaustritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch schriftliche Kündigungserklärung möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit dem Erhalt unserer Betriebserlaubnis in Kraft.